Das leistet Kampe & Partner
Kampe & Partner greift auf 30 Jahre Berufserfahrung zurück
Wir sind ein bundesweit tätiges Sachverständigenbüro mit Niederlassungen in Augsburg und München für Immobilienbewertung, mit Gutachtern und qualifizierten Mitarbeitern aus immobilienwirtschaftlichen sowie technischen Wissenschaftsbereichen.
Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von Wohnimmobilien über gewerbliche Objekte bis hin zu Spezialimmobilien. Das Leistungsangebot umfasst dabei sowohl das klassische Einzelgutachten nach den einschlägigen bewertungsrechtlichen Normen und Standards, aber auch Kaufpreisabschätzungen und Beratungen im Rahmen von Ankauf-/ Verkaufsentscheidungen. Auch die Begutachtung von großen Immobilienbeständen findet regelmäßig statt.
Neben den Verkehrswertgutachten erstellen wir Markt- und Beleihungswertgutachten, Gutachten für bilanzielle oder ertragssteuerliche Zwecke (z.B. Einlagewerte, „gemeiner Wert“) sowie Gutachten über die Aufteilung (des Kaufpreises) in Bodenwert und abschreibungsfähigen (Afa) Wert der baulichen Anlagen.
Neben den Verkehrswertgutachten erstellen wir Markt- und Beleihungswertgutachten, Gutachten für bilanzielle oder ertragssteuerliche Zwecke (z.B. Einlagewerte, „gemeiner Wert“) sowie Gutachten über die Aufteilung (des Kaufpreises) in Bodenwert und abschreibungsfähigen (Afa) Wert der baulichen Anlagen.
Zu unseren Auftraggebern zählen Gerichte und öffentliche Verwaltungsbehörden, Kreditinstitute, Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, mittelständische Unternehmen, Family Offices und Privatkunden.
Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung (IHK), die Zertifizierung der HypZert GmbH und der Berufsgrundsätze der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) sind wir zu unabhängiger, überparteilicher und gewissenhafter Ausführung unserer täglichen Arbeitsprozesse verpflichtet.
Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung (IHK), die Zertifizierung der HypZert GmbH und der Berufsgrundsätze der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) sind wir zu unabhängiger, überparteilicher und gewissenhafter Ausführung unserer täglichen Arbeitsprozesse verpflichtet.
Unsere Leistungen im Überblick
- Gutachten über den Marktwert von Immobilien nach den einschlägigen Bewertungsrechtlichen Normen und Standards:
- des § 194 BauGB sowie der Immobilien-Wertermittlungsverordnung,
- den International Financial Reporting Standards,
- den Uniform Standards of Professional Appraisal Practice des Appraisal Institute.
- Gutachten über den Beleihungswert nach der Beleihungswert-Ermittlungsverordnung.
- Gutachten über den fair value, investment value, die replacement cost und den vacant possession value.
- Strukturierte Massenbewertungen im Rahmen von Portfoliotransaktionen.
- Mietwertgutachten
- Steuerrechtliche Gutachten im Rahmen von Erbschafts- und Schenkungssteuerfragen.
- Gutachten im Rahmen von enteignungsrechtlichen Verfahren.
- Gutachten zur Bestimmung von Einlage- und Entnahmewerten, sowie der Aufteilung des Wertes in Boden- und Gebäudewertanteil.
- Beratungsdienstleistungen, wie beispielsweise Wirtschaftlichkeitsberechnungen, im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige:
Um für staatliche oder auch gerichtliche Aufgabenstellung im Zusammenhang mit Fragen des Wirtschaftslebens qualifizierte Fachkräfte auszuweisen, wurde die öffentliche Bestellung eingeführt. Sie bescheinigt dem/der „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ dass er/sie auf einem bestimmten Fachgebiet (z.B. Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken) besonders qualifiziert ist. Darüber hinaus wird ihm/ihr die persönliche Eignung zuerkannt.
Zur Erlangung des Gütesiegels „öffentliche Bestellung und Vereidigung“ ist ein aufwendiges Aufnahme- und Prüfverfahren zu durchlaufen. Die Beurteilung der Eignung und fachlichen Qualifikation erfolgt durch ein Prüfungsgremium, im Regelfall bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Nach Erlangen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung untersteht der Sachverständige der fortwährenden Aufsicht der die staatliche Aufgabe übernehmenden Bestellungskörperschaft. Hierzu zählt auch die im 5-Jahres-Turnus stattfindende Überprüfung der fachlichen Qualifikation.
Der/die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat seine/ihre Tätigkeit stets unabhängig und unparteiisch auszuüben. Daher werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt. Auch werden ihre Gutachten als Parteigutachten im Rahmen einer Rechtstreitigkeit in der Regel anerkannt.
Der/die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat seine/ihre Tätigkeit stets unabhängig und unparteiisch auszuüben. Daher werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt. Auch werden ihre Gutachten als Parteigutachten im Rahmen einer Rechtstreitigkeit in der Regel anerkannt.
Zertifizierte Sachverständige:
Der Begriff „Zertifizierung“ ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb ist die Qualifikation des Zertifikatsinhabers nicht allein durch den Nachweis eines Zertifikats ersichtlich. Mit der Erteilung eines Zertifikats bescheinigt die Zertifizierungsstelle als unabhängiger Dritter lediglich die Übereinstimmung einer Dienstleistung mit einer vorgegebenen Norm. Daher kommt der Beurteilung der grundsätzlichen Qualität eines Zertifikats bzw. einer Zertifizierungsstelle
Einen besonderen Stellenwert nehmen hierbei akkreditierte Zertifizierungsstellen ein:
Durch die Akkreditierung hebt sich eine Zertifizierungsstelle deutlich von der grundsätzlich ungeschützten Begrifflichkeit der „Zertifizierung“, die allein keine Aussage über die Qualifikation von Sachverständigen zulässt, ab. In Deutschland erfolgen Akkreditierungen durch den Deutschen Akkreditierungsrat (DAR). Die bedeutendste akkreditierte Zertifizierungseinrichtung in Deutschland ist die HypZert GmbH, die insbesondere bei Sachverständigen, die Wertermittlungen für finanzwirtschaftliche Zwecke durchführen, annähernd eine Monopolstellung innehat.
Durch die Akkreditierung hebt sich eine Zertifizierungsstelle deutlich von der grundsätzlich ungeschützten Begrifflichkeit der „Zertifizierung“, die allein keine Aussage über die Qualifikation von Sachverständigen zulässt, ab. In Deutschland erfolgen Akkreditierungen durch den Deutschen Akkreditierungsrat (DAR). Die bedeutendste akkreditierte Zertifizierungseinrichtung in Deutschland ist die HypZert GmbH, die insbesondere bei Sachverständigen, die Wertermittlungen für finanzwirtschaftliche Zwecke durchführen, annähernd eine Monopolstellung innehat.
Chartered Surveyors:
Chartered Surveyors sind Mitglieder der aus Großbritannien stammenden Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), die heute als internationaler Berufsverband für Immobilienspezialisten unterschiedlichster Fachbereiche agiert.
Die RICS steht für die professionelle Berufsausübung in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft, darunter auch die Bewertung von Immobilien. Sie regelt und fördert den Berufsstand auf der Grundlage hoher fachlicher Standards und einer strengen Berufsethik.
Zudem gilt sie als führende Wissensquelle in sämtlichen Immobilienfragen und erbringt unabhängige, unparteiische Beratungsleistungen für ihre Mitglieder, die Öffentlichkeit, Institutionen und internationale Organisationen. Zugangsvoraussetzungen zur Mitgliedschaft in der RICS sind (zumindest für die Mehrzahl der Kandidaten) neben dem Abschluss eines akkreditierten Studiums auch die Sammlung von Berufserfahrungen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Final Assessment-Prüfung. Nach bestandener Prüfung können die Kandidaten die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of The Royal Institution of Chartered Surveyors) tragen. Nach langjähriger Mitgliedschaft kann der Titel FRICS (Fellow of The Royal Institution of Chartered Surveyors) verliehen werde.
Alle Mitglieder des Verbands sind zur ständigen Fortbildung verpflichtet und unterliegen Verhaltensregeln, den so genannten „Rules of Conduct“, um den Interessen der Kunden und der Öffentlichkeit gerecht zu werden.
Alle Mitglieder des Verbands sind zur ständigen Fortbildung verpflichtet und unterliegen Verhaltensregeln, den so genannten „Rules of Conduct“, um den Interessen der Kunden und der Öffentlichkeit gerecht zu werden.